Die Wiener Urkunde

Die System­urkunde der Deutschen Ein­heits­kurz­schrift (SU), auch Wiener Ur­kunde genannt, legt die Regeln des Systems fest und verdeut­licht diese Regeln auch durch eine große Zahl von Bei­spielen in Kurz­schrift. Sie kann hier herunter­geladen werden. Einen Über­blick über den langen (aber interessanten!) Weg bis zu ihrer Ent­stehung im Jahr 1968 bietet Wikipedia.

Falls man die Hand­schrift der SU genau nach­schreiben will, hier ein paar Infor­mationen zum Schrift­bild: Der Ab­stand zwischen zwei Linien (auch als Stufe bezeichnet) ist 2,5 mm groß, die Neigung der Zeichen zur Senk­rechten beträgt 30°. Die weite Ver­bindung zweier Zeichen ist drei Mal so weit wie die kurze. Die Silbe eit schließt mit der Horizon­talen einen Winkel von 25° ein und ist somit ein wenig steiler als das Zeichen für ei oder das Kürzel eine. n wird nur dort wo es gra­fisch notwendig ist (zum Bei­spiel um eine ver­nünftige An­schluss­zeile zu bieten) halb­stufig geschrieben, sonst (und in nd, ndr und schn) ein wenig kleiner. Die Strich­breite bei Ver­stärkung ist im Abstrich doppelt so groß wie ohne Verstärkung.

Man muss sich nicht exakt an diese Vor­gaben halten. Jeder Mensch hat seine eigene Hand­schrift, und das ist (in meinen Augen) auch gut so. Es empfiehlt sich aber doch, von Anfang an sauber zu schreiben, um beim Wieder­lesen nicht heben mit geben oder hemmen zu ver­wechseln. Oder beben mit weben oder beten. Eine Schön­schreib­übung zur Unter­scheidung einiger ähnlich aus­sehender Zeichen ist übrigens das Wort wegemebeh : Es gibt keinen Unter­schied zwischen dem normalen und dem auf den Kopf gestell­ten Schrift­bild – wenn doch, sieht man genau, wo noch Nach­besserungs­bedarf ist.

Das Problem an dem online verfüg­baren Scan der SU ist, dass der Kontrast zwischen den Linien des Schreib­raums und dem Schrift­bild nicht sehr groß ist. Da­durch werden manche Schreibungen schwer zu ent­ziffern, vor allem wenn man die Verkehrs­schrift gerade erst lernt. Als Unter­stützung für solche Fälle habe ich den ersten Teil der System­urkunde in Lang­schrift über­setzt. Das hat den Vor­teil, dass man sie dadurch auch digital durch­suchen kann. Manche PDF-Reader haben Probleme, die abge­trennten Wörter am Zeilen­ende zu finden – ein Programm, das das ohne Weiteres schafft, ist Adobe Acrobat Reader.

Für alle, die lieber analog suchen, habe ich auch ein alpha­betisches Stich­wort­ver­zeichnis des verkehrs­schrift­lichen Teils der SU erstellt. Ich habe dabei die Über­sichts­teile von Mit­lauten (§ 2 Ziff. 1), Selbst­lauten (§ 3 Ziff. 1 und 2), Silben­zeichen (§ 5 Ziff. 1) und Kürzeln (§ 5 Ziff. 2) vernach­lässigt, da man diese auch so schnell genug findet. Das Stich­wort­ver­zeichnis hat auch den Vor­teil, dass man es als eine Art Vokabel­trainer verwenden kann: Man wählt ein Wort aus der Liste, schreibt es in Kurz­schrift, und ver­gleicht dann mit der Schreibung der System­urkunde.

Wenn ich das mache, bin ich immer wieder über­rascht, wenn ich sehe wie z. B. Landschaftsgestaltung bereits in Ver­kehrs­schrift ge­schrieben werden kann! Diese kurze (aber undeut­liche) Schreib­weise mit -ge- tritt übrigens nicht nur nach -schafts auf, sondern auch in Wörtern wie ordnungsgemäß oder wahrheitsgetrieben. In diesen Fällen darf s zwar nicht vorverlegt werden (-ung und -heit sind links­aus­laufende Zeichen) und es ist rechts­wendig zu schreiben. Aber es gilt auch hier die Unter­grenze als An­schluss­zeile, da es sich bei -ge- ja weder um ein kleines Ab­strich­zeichen, noch um buch­stäb­liches e, o, i, ei handelt (vgl. § 4 Ziff. 1 lit. c)!